Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 2005
(Gültigkeitszeitraum 09.09.2005 bis 01.04.2009)

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde 1976 zur Verbesserung der Handelsbilanz, genauer: zur Reduzierung der Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von importierten Energieträgern erlassen.

Das Gesetz enthält keinerlei unmittelbar für den Bürger wirksame Regelungen, sondern ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen. Die Zustimmung des Bundesrates ist dabei erforderlich. Seither dürfen auf der Grundlage des EnEG Verordnungen erlassen werden, die energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen.

Das Gesetz wurde 1980 erstmalig geändert. Im Jahre 2005 wurde vor dem Hintergrund, dass für die Umsetzung der Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) in deutsches Recht einige Rechtsgrundlagen zu ändern waren, erneut geändert (Zweites Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 1. September 2005. BGBl I S. 2681).

Insbesondere wurden ergänzt oder geändert

  • in § 2 die Grundlage für Anforderungen an Beleuchtungssysteme
  • in § 3 die Grundlage für wiederkehrende Anlageninspektionen,
  • in § 5 - klarstellend - die Grundlage für die Anforderungsebene "Gesamtenergieeffizienz"
  • mit § 5a eine vom Wirtschaftlichkeitsgebot nicht berührte Grundlage für die Pflicht zur Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen im Bestand und
  • in § 8 eine erweiterte, auch den Wärmeschutz einbeziehende Grundlage für Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbewehrung.


EnEG 2005 (Gültigkeitszeitraum 09.09.2005 bis 01.04.2009):
EnEG´05 (PDF, 97KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

In der hier wiedergegebenen Fassung galt das Gesetz vom 8. September 2005 bis zum 1. April 2009. In diesem Zeitraum wurden auf seiner Grundlage folgende Verordnungen erlassen: