Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 1980
(Gültigkeitszeitraum 26.06.1980 bis 08.09.2005)

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde 1976 zur Verbesserung der Handelsbilanz, genauer: zur Reduzierung der Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von importierten Energieträgern erlassen.

Das Gesetz enthält keinerlei unmittelbar für den Bürger wirksame Regelungen, sondern ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen. Die Zustimmung des Bundesrates ist dabei erforderlich. Seither dürfen auf der Grundlage des EnEG Verordnungen erlassen werden, die energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen.
Insbesondere um Grundlagen

  • für den Erlass einer Heizkostenverordnung
  • für Anforderungen über die Verbesserung des Wärmeschutzes im Gebäudebestand

zu schaffen, wurde im Jahre 1980 das EnEG durch das "Erste Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 20. Juni 1980" fortgeschrieben. Dabei wurde allerdings auch der Wirtschaftlichkeitsvorbehalt (§ 5) für Bestandsmaßnahmen differenziert sowie - um Konflikte mit der Verwaltungsvereinfachung zu vermeiden - der § 7 verändert: die Länder werden ausdrücklich ermächtigt, auf die Überwachung von Bestandsanforderungen beim Wärmeschutz zu verzichten.

EnEG 1980 (Gültigkeitszeitraum 26.06.1980 bis 08.09.2005): EnEG´80 (PDF, 33KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

In der hier wiedergegebenen Fassung galt das Gesetz vom 26. Juni 1980 bis zum 8. September 2005 (mit Ausnahme der Betragsangaben in § 8, die mit dem Euro-Anpassungsgesetz vom 10. November 2001 umgestellt wurden).
In diesem Zeitraum wurden auf seiner Grundlage folgende Verordnungen erlassen: