Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 1976
(Gültigkeitszeitraum 29.07.1976 bis 25.06.1980)

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) wurde 1976 zur Verbesserung der Handelsbilanz, genauer: zur Reduzierung der Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von importierten Energieträgern erlassen.

Das Gesetz enthält keinerlei unmittelbar für den Bürger wirksame Regelungen, sondern ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen. Die Zustimmung des Bundesrates ist dabei erforderlich. Seither dürfen auf der Grundlage des EnEG Verordnungen erlassen werden, die energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen.
Warum für den Gebäudebereich die Energieeinsparung gesetzgeberisch geregelt wurde, wird in der Begründung des Bundestages (Drucksache 7/4575) wie folgt dargelegt:

"Die auf längere Sicht begrenzte Verfügbarkeit der Energie, die hohe Importabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland und die zunehmende Verteuerung der Energie erfordern energiepolitisch einen rationelleren und sparsameren Einsatz. Damit werden zugleich die durch die Energieerzeugung und den -verbrauch bedingten Umweltbelastungen verringert."...

"Generell kann davon ausgegangen werden, dass eine Verknappung des Energieangebots und steigende Preise ein energiebewusstes Verhalten der Verbraucher zur Folge haben. Die energiepolitisch gebotene rationellere Energienutzung ist in dem durch das Gesetz erfassten Bereich allein über den Preis jedoch nicht zu erreichen. Die notwendigen Maßnahmen in diesem Bereich müssen angesichts der Langfristigkeit der Investitionen bereits bei der Errichtung der Gebäude und der Installation der heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen ansetzen. Nachträgliche Maßnahmen erfordern einen unverhältnismäßig höheren Kostenaufwand. Weiter besteht im Bereich des Wohnungsbaus das Problem unterschiedlicher Träger für die Investitionen und die Heizkosten. Dies gilt insbesondere für den Mietwohnungsbau, da der Mieter keine Möglichkeit hat, durch eigene Investitionen seinen Energieverbrauch zu senken. Für Raumheizung und Klimatisierung im Hochbau können die technisch möglichen und energiewirtschaftlich notwendigen Einsparungen ohne gesetzliche Regelung nicht durchgesetzt werden."...

EnEG 1976: EnEG´76 (PDF, 104KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

In der hier wiedergegebenen ursprünglichen Fassung galt das Gesetz vom 29. Juli 1976 bis zum 25. Juni 1980. In diesem Zeitraum wurden auf seiner Grundlage folgende Verordnungen erlassen: