Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde zum 16. Dezember 2002 durch Rat und Parlament der Europäischen Union erlassen und war bis zum 4. Januar 2006 von den Mitgliedsländern in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hatte die Vorschriften der Richtlinie im Vorgriff zum großen Teil bereits mit der Energieeinsparverordnung 2002 umgesetzt; nach Erlass der Energieeinsparverordnung 2007 waren alle Aufträge aus dieser Richtlinie in Deutschland vollständig umgesetzt.

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde im Jahre 2010 neu gefasst: