Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieeinsparverordnung und EEWärmeG

Für Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen zusätzlich seit dem 1. Januar 2009 auch Anforderungen aus dem "Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)" eingehalten werden; dies gilt auch für bestimmte Veränderungen an bestehenden Gebäuden, die der öffentlichen Hand gehören und von dieser genutzt werden. Daraus ergeben sich zahlreiche Wechselwirkungen bei der Nachweisführung und der jeweiligen Pflichterfüllung. Insbesondere kann die im EEWärmeG geforderte anteilige Nutzung erneuerbarer Energien einen erheblichen Einfluss auf den Primärenergiebedarf nach EnEV haben.

Das für das EEWärmeG zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet Dokumente und Informationen zum EEWärmeG auf einer gesonderten Internetseite an:

http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEWaermeG/das_eewaermeg.html

Dort finden sich auch Anwendungshinweise und Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat zur Anwendung der EnEV 2009 im Zusammenwirken mit dem EEWärmeG einen Leitfaden für Bauherren und Planer erstellen lassen.

Die inhaltlichen Aussagen in diesem Leitfaden treffen auf Bauvorhaben, für die der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 gestellt wurde, nicht mehr zu. Dennoch lohnt sich die Lektüre unter Umständen wegen der methodischen Überlegungen.